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Der Arbeitskreis hatte 2024 /25 keine öffentlichen Auftritte war aber alles andere als untätig. Im Fokus stand die Klärung unserer Rechte bei Lärmschutz:

  • Eine auf Lärmschutz spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragt
  • Ausarbeitung einer rechtlichen Stellungnahme
  • Scoping Verfahren: Das Eisenbahnbundesamt startet den Planungsprozess. Wir erheben Einspruch!
  • Gemeinden und Landkreis beantragen eine öffentliche Anhörung im Bundestag für den Abschnitt Kirchseeon-München

2024 war geprägt von verstörenden Aktivitäten seitens der Deutschen Bahn AG und dem deutlich entgegentretend, politische Entscheidungen im Zusammenhang mit der konkreten Planung des Nordzulaufs für den Brenner Basistunnel. Das Jahr begann mit einem Beschluss des Kreistages Ebersberg im Januar 2024. Dieser formulierte die Kernforderungen der Region nach umfassender Lärmvorsorge, wirksamem Erschütterungsschutz sowie nachhaltiger Lärmschutzge-staltung entlang des Planungsabschnitts Trudering–Grafing und positionierte sich klar für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner. Insbesondere wurde unser Rechtsanspruch nach Lärmschutz erstmals klar formuliert. Diese Kernforderungen werden dem deutschen Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Die für ursprünglich im Frühjahr 2025 vorgesehene Aussprache im Bundestag wird sich auf Herbst 2025 Frühjahr 2026 verschieben

Im zweiten Quartal 2024 informierte die Bahn über die geplante Generalsanierung der Strecke München–Rosenheim. Diese sieht eine sechsmonatige vollständige Sperrung des Schienenfernverkehrs vor, was erhebliche Auswirkungen mit sich bringt. Während der Güterverkehr auf alternative Strecken oder auf die Straße verlagert wird, müssen Reisende auf einen Schienenersatzverkehr (Bus) ausweichen. Erfreulicherweise soll der S-Bahn-Verkehr weitgehend unbeeinträchtigt bleiben.
Die ursprünglich für 2027 geplante Generalsanierung wurde mittlerweile aufgrund dringender Kapazitätsanforderungen durch geplante Bauarbeiten auf der Brennerautobahn angepasst:
– München–Rosenheim: 1. Halbjahr 2028
– Rosenheim–Salzburg:   1. Halbjahr 2027

Das 2. Halbjahr 2024 stand im Zeichen des Scoping-Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Hierin wird das Verfahren für die Planfeststellung festgelegt. Auf ca. 100 Seiten wird detailgenau die Umwelt und das Schutzgut Mensch beschrieben, nur, um dann im „Kleingedruckten“ zu verkünden, dass der Abschnitt Kirchseeon-Trudering nicht Teil der Prüfung ist. Im Klartext bedeutet dies, dass es keinerlei Lärmbetrachtung geben wird. In wieweit die Anwohner gesundheitsgefährdetem Lärm ausgesetzt sind, wird nicht untersucht. Dies ist ein Paukenschlag! Entsprechend deutlich war die Antwort der Kommunen und des Landrates. 

Auf Nachdruck des AK Bahnlärm und mit Unterstützung der Gemeinde Kirchseeon, die in dieser Angelegenheit eine Vorreiterrolle übernommen hat, wurde eine auf Lärmschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Die gemeinsam mit den Anrainergemeinden in Auftrag gegebene rechtliche Stellungnahme attestiert dem Verfahren Willkür und eine rechtlich nicht haltbare Position. 

Neben den rechtlichen Verfahren erwarten wir von der Politik eine Entscheidung mit Augenmaß, die den Schutz der Bevölkerung ernst nimmt. Wir setzten hier große Hoffnung auf die Bundestagsabgeordneten in unserer Region, das Verfahren im Sinne der Bürger voranzutreiben. Als nächster Meilenstein ist eine öffentliche Anhörung im Bundestag geplant, um unsere Forderungen darzulegen. Die Kommunen haben hierzu einen Antrag an den Verkehrsausschuss gestellt. Der AK Bahnlärm wird weiterhin umfassend informieren und sich für einen Lärmschutz nach Neubaustandard einsetzen. Gemeinsam hoffen wir auf ein erfolgreiches Jahr 2025 und freuen uns auf die Unterstützung aller Beteiligten.


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