Über uns

Der AK Bahnlärm Kirchseeon stellt sich vor

Wir sind ein am 08. Mai 2018 aus überwiegend Kirchseeoner Bürgern gegründeter Arbeitskreis, der von der Marktgemeinde Kirchseeon logistisch unterstützt wird.

Wir haben das Ziel, Bahnlärm zu vermindern, und auf keinen Fall zuzulassen, dass er noch mehr wird!

Schon heute sind viele Kirchseeoner Bürger einem kaum erträglichen Bahnlärm ausgesetzt – und es wird schlimmer!

Die Anzahl der Güterzüge kann sich kurzfristig um 100 pro Tag verdoppeln! Der Nordzulauf des Brenner-Basistunnels wird weiter ausgebaut werden – noch mehr Verkehr, noch mehr Lärm bei unzureichendem Lärmschutz !

Es ist höchste Zeit zu handeln!

Daher suchen wir den Kontakt zu allen betroffenen Gemeinden und Mandatsträgern an der Ausbaustrecke München-Kufstein.

Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, auf allen politischen Ebenen auf die Situation aufmerksam zu machen. In enger Zusammenarbeit mit dem Zornedinger Arbeitskreis sollen auch die weiteren Nachbargemeinden/Bezirke (Trudering bis Aßling) entlang des Nordzulauf des Brennerbasistunnels motiviert werden, sich aktiv für einen adäquaten Lärmschutz einzusetzen und unsere Forderung zu unterstützen.

Unser Ziel ist es, den Bund und das Verkehrsministerium zu bewegen, unsere Strecke München bis Grafing durch dieselbe Lärmobergrenze wie bei neu gebauten Gleisen zu schützen (Neubau ab Grafing bis zur Grenze geplant).

Im Landkreis Rosenheim passiert seit Jahren viel (Planung neuer Trassen zur Ortsumgehung mit Tunnels und Einhausungen für einen aktiven Lärmschutz) – bei uns im Landkreis dagegen geschieht nahezu nichts!

Wir fordern:

  • Aktive Lärmschutzmaßnahmen wie bei Neubaustrecken an der Strecke München-Rosenheim, spätestens bei der Eröffnung des Brennerbasistunnels in wenigen Jahren, damit die Gesundheit der Bahnanlieger im Landkreis Ebersberg geschützt ist.

  • Bestmöglichen Gesundheitsschutz, insbesondere Vollschutz vor Bahnlärm für durch von Verkehrszuwachs betroffene Schienenstrecken in bewohnten Gebieten, durch aktive Maßnahmen.
  • Die Gleichstellung des Lärmschutzes von Ausbau- mit Neubaustrecken gemäß der Grundsatzentscheidung des Deutschen Bundestags vom 28.1.2016 zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für „Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze“ (Drucksache 18/7365 vom 26.1.2016, „TEN-T-Beschluss“, für Verkehrskorridore des TEN-T-Verkehrsnetzes.