Unsere Forderungen

November 2022: Unser Forderungskatalog wird unterstützt von einem breiten Bündnis der Region.

Unterzeichnet von:
Dr. Andreas Lenz, MdB
Doris Rauscher, MdL
Thomas Huber, MdL

Robert Niedergesäß, Landrat Ebersberg
Jan Paeplow, Erster Bürgermeister Markt Kirchseeon
Piet May, Erster Bürgermeister Zorneding

Leonard Spitzauer, Erster Bürgermeister Vaterstetten

Dr. Andreas Bukowski, Erster Bürgermeister Haar
Stefan Ziegler, Vorsitzender des BA15 Trudering-Ried

Dr. Susanne Höpler, Arbeitskreis Bahnlärm, Gemeinderat
Peter Pernsteiner, Zorneding Bürgervertreter Gemeinderat
Klaus Willenberg, Baldham Bürgervertreter Gemeindera
t

Ergänzender Forderungskatalog der Bürgermeister und Bürgervertreter des Landkreises Ebersberg für den BBT-Nordzulauf-Abschnitt Grafing-Trudering zur gemeinsamen Resolution des Kreistags
Ebersberg vom 16.05.2022 

Der mögliche Übergang dieses Abschnittes in das Projekt „Digitale Schiene“ darf nicht zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger an den Gleisen erfolgen

Der Abschnitt Grafing-Trudering darf selbst bei einem möglichen Transfer in die „Digitale Schiene“ nicht aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz-Projekt ABS/NBS München – Rosenheim -Kiefersfelden – Grenze Österreich/ Deutschland (-Kufstein) herausgelöst werden. Die bisher geplante und festgelegte parlamentarische Befassung und Entscheidung über die Ausführung des Projektes durch den Deutschen Bundestag ist festzuschreiben und auch bei einer Überführung des Planungsabschnittes in das Projekt „Digitale Schiene“ durchzuführen. Wir sind der Auffassung, dass eine gemeinsame Betrachtung des Projektes Brennernordzulauf in Oberbayern und München erfolgen muss. Die Kernforderungen unseres Abschnittes für gleiche Planungsvoraussetzungen, für Lärmschutz nach Neubaustandard und für Schutz des Nahverkehrs müssen in das „Parlamentarische Verfahren“ des Dt. Bundestages einbezogen werden.  Dazu gehören als Grundanforderungen für die Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine Lärmschutz- / Erschütterungsberechnung mit mindestens den unterstellten Verkehrsmengen aus den Planungsabschnitten Kiefersfelden bis Grafing (Bemessungszahl 400 Züge/Tag). 

Unser Abschnitt braucht gleiche Ausbaustandards  

Die deutsche Politik vollzieht gerade eine verkehrspolitische Wende hin zu mehr Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene. Die Klimaziele des Bundeskabinetts und die Verkehrs- und Klimapolitik Österreichs und insbesondere Tirols beschleunigen dies. Daher sind die Verkehrsprognosen (Basisjahr 2010) des 2016 beschlossenen Bundesverkehrswegeplans 2030 (samt Ergänzungen von 2018) überholt. Der gesamte, entstehende zusätzliche Verkehr aus der Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels ist im BVWP 2030 als Prognose nicht abgebildet. Der Bund ist dringend aufgefordert, umgehend die, den Planungen zugrunde liegenden Verkehrsmengen an die angestrebten verkehrspolitischen Ziele anzupassen. In diese Anpassung sind die trinational (I/ A/ D) abgestimmten Prognosen der Brenner Korridor Plattform (BCP) von 12/2021 aufzunehmen. Die DB Netze wäre somit in die Lage versetzt, nicht weiter veraltete Grundlagen für die Planungen für den deutschen Teil des Zulaufs zum Brennerbasistunnel von München nach Kiefersfelden anwenden zu müssen.

Der Bund muss seine Aufträge an die DB Netz AG für und um München aktualisieren und im dicht besiedelten Großraum München zumindest den gleichen Ausbaustandard wie im Inntal und für Rosenheim sicherstellen. Dies bedeutet in jedem Fall Lärmschutz/ Erschütterungsschutz nach Neubaustandard mit denselben Prognosezahlen. 

Lärmschutz nach Neubaustandard

Die geplante Blockverdichtung durch die Inbetriebnahme von ETCS (European Train Control System) im Bereich Trudering-Grafing, in Verbindung mit der massiven Erhöhung der zu erwartenden Zugzahlen, ist als wesentliche Änderung zu definieren und begründet somit einen Anspruch auf Lärmschutz/ Erschütterungsschutz nach Neubaustandard. Die entsprechenden baulichen Veränderungen am Lärmschutz sind VOR Inbetriebnahme des ETCS abzuschließen.

Der derzeitige Lärmschutz/ Erschütterungsschutz an der Bestandsstrecke ist nicht ausreichend.

Ausbaupläne für Güterverkehr und ÖPNV abstimmen 

Der zukünftige Ausbau des Nahverkehrs und die Verkehrsverlagerung auf die Schiene ist durch ein schlüssiges Gesamtkonzept der Bahn, des Freistaates und des Bundes für die Region östlich von München sicherzustellen. Nachteile für den Nahverkehr sind zwingend auszuschließen. Vielmehr muss der weitere Ausbau des Nahverkehrsangebotes jederzeit uneingeschränkt möglich sein, da ein verstärkter und verbesserter öffentlicher Personennahverkehr mit einem S-Bahn-ähnlichen Angebot von München bis Rosenheim dringend notwendig ist, um die überlasteten Straßenverkehrswege zu entlasten.

Schutz und Ausbau des Nahverkehrs

Die beiden vorhandenen S-Bahn-Gleise zwischen Grafing und Trudering bleiben dabei gemäß den Zusagen des BMDV aus dem Jahr 1994 dauerhaft ausschließlich S-Bahnen und regionalem Personennahverkehr vorbehalten, um einen attraktiven und insbesondere zuverlässigen Nahverkehr sicher zu gewährleisten.

Ich unterstütze die Forderungen

Mit meiner Unterschrift unterstütze ich die Inhalte und Forderungen dieses Katalogs gegenüber  

  • Dem Bundesverkehrsminister und der Bundesregierung 
  • Der Deutschen Bahn und der DB Netz AG 
  • Dem Bayerischen Verkehrsminister und der Bayerischen Staatsregierung 
  • Den Amtsträgern und den Mandatsträgern aller Parteien und aller Ebenen

****************************************************************

Gemeinsame Stellungnahme der Arbeitskreise und der Gemeinden von Aßling bis Johanneskirchen, sowie der Landräte der Landkreise Ebersberger und München:

April 2021      
Forderungen zum Gesundheitsschutz der Anwohner*innen am Brennerbasistunnel (BBT)-Nordzulauf von Rosenheim bis München-Johanneskirchen.

Der Brennerbasistunnel soll Teil der angestrebten Verkehrswende mit der einhergehenden Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene werden. Mit seiner Eröffnung steigen allerdings die möglichen Kapazitäten des Alpentransitverkehrs. Hinzu kommen die Verkehre der jeweiligen Zuläufe. Diese Kombination wird zu erheblich erhöhten Lärmbelastungen für die Bürger und Gemeinden entlang der gesamten Strecke vom Knoten München bis zur Grenze führen!
Die Menschen am Nordzulauf des BBT zwischen Rosenheim und München dürfen nicht die Verlierer der notwendigen Verkehrswende werden.  Der Schutz der Anwohner*innen und der Kommunen am Nordzulauf des BBT muss auch für die Zukunft unabdingbar gewährleistet werden! 

Hierzu bedarf es zwingend:

Einheitliche Planung auf Grundlage internationaler Vereinbarungen
Wie beim Bau des BBT muss auch beim Ausbau des BBT-Nordzulaufs die geforderte Steigerung der Streckenkapazität die Grundlage der Planungen darstellen. Daher muss der in multinationalen Verträgen und in EU-Vereinbarungen für den BBT festgelegte Auslegungsfall von 484 Zügen pro Tag, mit dem davon abgeleiteten Bemessungsfall von 400 Zügen pro Tag, für den gesamten BBT-Nordzulauf die Rechtsgrundlage sein und im Bundesverkehrswegeplan fortgeschrieben werden. Dieser Bemessungsfall muss bereits heute für die DB Netz AG entlang des gesamten BBT- Nordzulaufs als Grundlage für weitere Berechnungen/ Planungen gelten, sowie für wesentliche Entscheidungen wie die Nutzungsänderung bestehender „besonderer S-Bahngleise“ und Lärmschutz herangezogen werden. Bestandteil einer zukunftsfesten Planungsgrundlage muss ebenfalls eine Neubewertung des ÖPNV in der Metropolregion München incl. dem fortschreitenden Ausbau und der höheren Auslastung des S-Bahnnetzes sein. Die derzeitige Verwendung veralteter, z.T. von der Realität längst widerlegter Prognosen ist nicht weiter vertretbar.  

Lärmschutz 
Die Forderung der Anwohner*innen des BBT-Nordzulaufes ab Rosenheim bis München ist daher, die Vorhabenträgerin DB Netz AG sofort mit der Planung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen nach Neubaustandard zu beauftragen und diese zwingend umzusetzen, bevor es durch die gewollte Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene und durch die Inbetriebnahme des BBT zu steigenden, aus Sicht der Bürger*innen unzumutbaren Belastungen entlang des BBT-Nordzulaufes kommt.

Wir stützen unsere Forderung auf die bereits entschiedene und geplante Einführung des European Train Control Systems (ETCS) mit dem Ziel der massiven Erhöhung der planerisch gewollten Leistungsfähigkeit der Gleisanlage. Damit sehen wir die Notwendigkeit von Lärmschutz nach Neubaustandard lt. 16ter BImSchV gegeben. 

Dabei muss der Lärmschutz gleichzeitig mit der Errichtung von ETCS verwirklicht werden. Eine Umsetzung der Planungszahlen aus dem Inntal bedeutet eine Verdoppelung der Zugbewegungen mit schnelleren, längeren Personen- wie Güterzügen. Dies heißt, „alle drei Minuten ein Zug durch dicht bewohnte Gebiete!“  


Die daraus resultierende, extrem erhöhte und länger andauernde Lärmbelastung besonders nachts kann die betroffenen Bürger*innen von der sinnvollen Maßnahme „von der Straße auf die Schiene“ ohne einen aktiven Lärmschutz höchsten Standards keinesfalls überzeugen. 


Ostkorridor 

Wir sind der Meinung, dass für eine zukunftssichere Gesamtplanung auch der sogenannte Ostkorridor Rosenheim- Mühldorf mit in die Planung aufgenommen und realisiert werden muss.  Der BBT-Nordzulauf wird langfristig trotz Neubau von zwei Gleisen von Großkarolinenfeld nach Grafing und der geplanten Einbeziehung der „besonderen“ S-Bahngleise in den abzuwickelnden Mischverkehr von Grafing bis München überlastet sein. Dies hat die vom Bundesministerium für Verkehr u. digitale Infrastruktur (BMVI) in Auftrag gegebene Trimode-Studie 2019 auch zum Ausdruck gebracht. Dementsprechend muss bereits bei der Planung der Umfahrung von Rosenheim eine zukünftige Anbindung an den Ostkorridor nach Mühldorf mitbedacht werden. 


Fazit:    

Wir fordern vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, von der Bayerischen Staatsregierung und der Vorhabenträgerin DB Netz AG: 

  • eine einheitliche Planungsgrundlage entlang des gesamten BBT-Nordzulaufs auf Basis internationaler Vereinbarungen
  • aktiven Lärmschutz nach Neubaustandard auf der Bestandsstrecke, spätestens mit der Einführung von ETCS 
  • Aufnahme des Ostkorridors Rosenheim – Mühldorf in die Planung und dessen Umsetzung

Gemeinsam formuliert und gezeichnet durch:

Bürgerinitiative f. Bahntunnel Zamdorf -Johanneskirchen e.V.
Anwohner TDKS (Truderinger-Daglfinger Kurve u. Truderinger Spange) München-Trudering

AK Mobilitätswende Agenda21-Vaterstetten 
AK Bahnlärm des Zornedinger Gemeinderates
AK-Bahnlärm Kirchseeon 
AK Bahnlärm Grafing 

AK Bahnlärm Aßling

Unterstützt durch:

Christoph Göbel, Landrat, Landkreis München
Robert Niedergesäß, Landrat, Landkreis Ebersberg

Stefan Ziegler, Vorsitzender des Bezirksausschuss 15  Trudering-Riem, München
Dr. Andreas Bukowski, 1. Bürgermeister der Gemeinde Haar
Leonhard Spitzauer, 1. Bürgermeister der Gemeinde Vaterstetten
Piet Mayr, 1. Bürgermeister der Gemeinde Zorneding
Jan Paeplow, 1. Bürgermeister der Gemeinde Kirchseeon
Christian Bauer, 1. Bürgermeister der Gemeinde Grafing
Hans Fent, 1. Bürgermeister der Gemeinde Aßling