Bundestag

6.07.23 Diskussionsrunde mit MdB Jan Plobner

Jan Plobner ist Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestag. In dieser Funktion ist der maßgeblich beteiligt bei der Entscheidung über die Lärmvorsorge entlang des BBT-Nordzulaufs.
Das Projekt wird voraussichtlich 2025 im Deutschen Bundestag entschieden.

Jan Plobner konnte sich am Bahnhof Kirchseeon ein Bild machen zur momentanen Lärmsituation und sich anschließend im BFW den Fragen der Bevölkerung gestellt. Jan Plobner hat unseren Arbeitskreis maßgeblich unterstützt in der Vorbereitung der Kernforderungen.

16.11.22 Lärmschutzbrief an den Bundesverkehrsminister Volker Wissing

Unser Bundestagsabgeordneter Dr. Andreas Lenz hat den Bundesverkehrsminister in einem Brief aufgefordert im Abschnitt Grafing-Trudering „vorsorgenden Lärmschutz“ einzuplanen.

„Es ist nicht vermittelbar, in dem genannten Abschnitt ohne die Zusage eines vorsorgenden Lärmschutzes zu planen“. Laut Prognosen werden die Zugzahlen auf rund 400 Züge ansteigen, was eine erhebliche Lärmzunahme bedeutet. Weiter schreibt Dr. Lenz „Es ist unabdingbar, den Menschen in den betroffenen Kommunen und der Region insgesamt, die Zusage eines adäquaten Lärmschutzes zu geben“

Unterschriftenaktion – 2018 Oktober

Vielen Dank für die Unterstützung und Zuspruch, den wir aus einer breiten Schicht der Kirchseeon Einwohner erhalten haben. Und so geht es weiter Übergabe der Unterschriften an Verkehrsminister Scheuer

Und hier nochmals unsere zentrale Forderung: Die Bürger Kirchseeons leiden bereits heute unter gesundheitsschädlichem Bahnlärm. Eineweitere Lärmzunahme ist durch die von der Bayerischen Staatsregierung angekündigteVerdoppelung der Güterzüge sowie durch den Brennerbasistunnel absehbar. Wir fordern daher

  • aktive Lärmschutzmaßnahmen wie bei Neubaustrecken an der Strecke München-Rosenheim, spätestens bei der Eröffnung des Brennerbasistunnels in wenigenJahren, damit die Gesundheit der Bahnanlieger im Landkreis Ebersberg geschützt ist.
  • bestmöglichen Gesundheitsschutz, insbesondere Vollschutz vor Bahnlärm für durch von Verkehrszuwachs betroffene Schienenstrecken in bewohnten Gebieten, durch aktive Maßnahmen.

Anmerkung: Die bisher zugesagten Schienenstegdämpfer sind nicht in der Lage, auch nur den bestehenden Lärm ausreichend zu dämmen.